Wichtige Leitplanken für künftige Gestaltungen
Grundsätzlich werde ein Minimum der notwendigen Naturschutzstandards bundeseinheitlich gesichert. Durch allgemeine Grundsätze des Naturschutzes sowie im Artenschutz seien einige wichtige Leitplanken für die zukünftige Ausgestaltung des deutschen Naturschutzrechts definiert worden. Auch werde die Zersiedlung der Landschaft zukünftig besser gebremst, da Flächen und Industriebrachen innerhalb bestehender Bebauung vorrangig genutzt werden sollen. "Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches ist dies ein Lichtblick für den Naturschutz" sagt Tschimpke.
Eingriffsregelung kritisiert
Jedoch bliebe das Gesetz an vielen Stellen hinter den Erfordernissen für einen zukunftsfähigen Schutz von Ökosystemen und Arten zurück. Negativ hervorzuheben sei insbesondere die Eingriffsregelung, die durch die besondere Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange weiter geschwächt wird. "In Zeiten der Nutzungsintensivierung in der Landwirtschaft werden selbst Naturschutzflächen wieder unter den Pflug genommen und immer mehr wertvolle Wiesen und Weiden in Ackerland umgewandelt. Das hat katastrophale Folgen für die biologische Vielfalt, hier greift das Gesetz zu kurz. Ein besserer Beitrag zum Stopp des weltweiten Artenverlusts bis 2010 wäre dringend notwendig." kritisiert NABU-Naturschutzreferent Magnus Herrmann. Auf die richtige Umsetzung kommt es nun an
"Insgesamt ist das Ziel der Bundesregierung für die Novelle nicht erreicht worden, da mit dem Scheitern des Umweltgesetzbuches ein Gesetz entstanden ist, das weder anwenderfreundlich, noch transparent ist", so Herrmann weiter. "Jetzt kommt es darauf an, mit der neugeschaffenen gesetzlichen Grundlage bundesweit einen wirkungsvollen Naturschutz umzusetzen."
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