Fakten, Informationen und Hintergründe zur Klage auf Stilllegung
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Atomkraftwerk Bibils
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Mit der Zeitung "Biblis angeklagt" informiert die IPPNW gemeinsam mit BUND und EUROSOLAR in den kommenden Wochen über die Klage. In der Zeitung soll sachlich und seriös über die mehr als 150 Sicherheitsdefizite von Biblis B berichtet werden, ebenso über eine „Pisa-Studie“ für Kernkraftwerke, über beunruhigende Ergebnisse von Experimenten des Biblis-Herstellers Siemens, über Aussagen von Insidern über Missstände in Biblis, über die mangelhafte Zuverlässigkeit der Betreibergesellschaft RWE und über das Recht auf Stilllegung des alten und gefährlichen Atomkraftwerks. Bundesverfassungsgericht fordert Sicherheitsstandard nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik Nach dem Atomgesetz und dem Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Sicherheitsstandard von Atomkraftwerken dem aktuellen „Stand von Wissenschaft und Technik“ genügen. Die Verfassungsrichter stellten in dem Grundsatz-Urteil zur Atomenergie unmissverständlich fest, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit schützenswerter ist als das Eigentum der Atomkraftwerksbetreiber. RWE kann sich auch nicht auf die Berufsfreiheit und auf einen Vertrauensschutz berufen. Denn das Atomgesetz sah von Beginn an vor, dass Atomkraftwerke stillzulegen sind, wenn ihr Sicherheitsstandard nicht mehr „up to date“ ist. Als Alternative zur Stromerzeugung in Biblis wird in der Zeitung das Konzept "Neue Energie für ein atomstromfreies Hessen" vorgestellt, in dem EUROSOLAR-Präsident Hermann Scheer den zügigen Umstieg auf 100% Erneuerbare Energie skizziert. Dies wäre das bedeutendste Wirtschafts- und Umweltprogramm mit ungeahnten Wohlstandseffekten für die hessischen Regionen und Kommunen. Zahlreiche Unternehmen der Erneuerbaren-Energien-Branche würden profitieren. Die atomare Gefahr wäre beseitigt. Hessen könnte zum Vorbild für eine umweltfreundliche Energiewirtschaft in der Hand von Kommunen, Kleinunternehmen und BürgerInnen werden. |