|
| © pixelio.de |
 |
|
|
Die prominenteste geschütze Tierart nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES: Elefanten
|
|
Deutschland ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, englisch CITES) bereits seit dem 20. Juni 1976 in Kraft. Deutschland hat seit seinem Beitritt eine Vielzahl von grundlegenden Entscheidungen zum Schutz bedrohter Arten vorbereitet, etwa zum Schutz gefleckter Raubkatzen, Süßwasserschildkröten, einiger Tropenholz- und Heilpflanzenarten oder der Störe, die durch den Kaviarhandel bedroht sind. Erfassung nicht nur seltener Arten wichtig
Entscheidend für die künftige Wirksamkeit des Übereinkommens ist, dass der Artenschutz nicht nur bereits seltene Arten erfasst, sondern auch in den verschiedenen wirtschaftlichen Handelssektoren stärker verankert wird. Auf der letzten Artenschutzkonferenz im Juni 2007 in Den Haag wurde deshalb auf Initiative der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein verbindlicher Aktionsplan für den Handel mit drei südamerikanischen Hölzern, darunter das häufig gehandelte tropische Zedernholz, vereinbart. Die Ursprungsländer verpflichten sich, die Bestände der Baumarten detailliert zu erfassen und Handelsdaten vorzulegen. Auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz sollen Maßnahmen zum Erhalt und naturverträglichen Nutzung dieser Hölzer beschlossen werden. Ferner wurde der europäische Aal in Anhang II aufgenommen mit dem Ziel, den bestandsbedrohenden Export von Glasaalen in asiatische Länder zu begrenzen. |