30.03.2011-31.03.2011

Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben

30.03.2011 - Quelle/Text: Umweltinstitut Offenbach GmbH

Staatlich anerkanntes zweitägiger Lehrgang für Entsorgungsfachbetriebe und Transporteure. Der Schwerpunkt liegt auf der abfallrechtlichen Nachweisführung.

Fortbildungslehjrgang gem. Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie der Transportgenehmigungsverordnung (TgV)

Weitere Infos / Anmeldung:
Programm und Anmeldung
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Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 11 EfbV) haben sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortzubilden.

Gemäß der Transportgenehmigungsverordnung (§ 6 TgV) haben sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Einsammlungs- und Beförderbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle drei Jahre fortzubilden.

Dem hiervon betroffenen Personenkreis dient das Seminar.

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