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Vor dem Hintergrund des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung sind Anfang 2009 weitläufige Änderungen des Energierechts in Kraft getreten: Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2009 als Rechtsgrundlage der angehenden Nutzung erneuerbarer Energien im Strombereich Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung durch das Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) Überarbeitung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) 2009 als Regelwerk für die dezentrale Energieerzeugung durch KWK-Anlagen mit Fokus auf eine Begünstigung des Wärmenetzbaus Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum Herbst 2009, die eine Verschärfung der Mindestanforderungen an Gebäude anstrebt Förderprogramme der Bundesregierung zur Nutzung erneuerbarer Energien Diese UIB-Veranstaltung informiert Sie kompakt und punktgenau über die Neuerungen der einzelnen Rechtsvorschriften und erläutert Ihnen anhand von praktischen Beispielen die rechtssichere Umsetzung der aktuellen Anforderungen, die Anpassung Ihrer Geschäftsprozesse und zeigt Ihnen auf, welche praktischen Gestaltungschancen Sie nutzen können. Gebühr: 398,00 Euro netto inklusive ausführlicher Schulungsdokumentation, Verpflegung
Veranstaltungsort: Hilton Dortmund 44135 Dortmund
Dieser Termin wurde vorgeschlagen von: Gangolf Peitz Ag. panta rhei, Dortmund für Umweltinstitut Bruckmann, Velbert |