04.10.2010-06.10.2010

Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz

04.10.2010 - Quelle/Text: Sonstiges/Eigenes Material

Dortmund - Grundlehrgang zur Erlangung der Fachkunde im Sinne des § 21 Wasserhaushaltsgesetz

Gemäß den Vorschriften des WHG ist bei einer Einleitung von mehr als 750 Kubikmetern Abwasser eines Betriebes mindestens ein Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz zu bestellen, der neben weiteren Voraussetzungen die Grundlagen des Gewässerschutzes beherrschen muss.

Sie bekommen in diesem UIB-Lehrgang einen umfassenden Überblick über Ihre zukünftigen Aufgaben, Pflichten und Rechte als Beauftragter, lernen die aktuellen wasserrelevanten Rechtsgrundlagen kennen und können sie rechtssicher in Ihrem Betrieb zur Anwendung bringen. Die Kenntnisse von genehmigungsrechtlichen Forderungen an Abwasseranlagen, an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie an das Verfahren der behördlichen Überwachung runden Ihr Wissen ab, wobei zahlreiche Praxisbeispiele zur Veranschaulichung dienen.

Mit Abschluss des Seminars sind Sie in der Lage, Ihre verantwortungsvollen Aufgaben rechtskonform und handlungssicher zu erfüllen.

Gebühr: 998,00 EUR netto inkl. ausführlicher Schulungsdokumentation und Verpflegung

Veranstaltungsort:
Hilton Dortmund
44135 Dortmund

Dieser Termin wurde vorgeschlagen von:
Gangolf Peitz
Ag. panta rhei, Dortmund für Umweltinstitut Bruckmann, Velbert

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