31.03.2010

Novelle des BNatSchG und Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis

31.03.2010 - Quelle/Text: Sonstiges/Eigenes Material

Magdeburg - Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungs-angehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mit-arbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Um-weltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 grünes Licht für eine weit reichende Novellierung des Umweltrechts gegeben.

Somit kann das neue Bundesnaturschutzgesetz wie geplant zum 1. März 2010 in Kraft treten.

Im Naturschutzrecht gibt es künftig bundeseinheitliche Regelungen, ermöglicht durch die Förderalis-musreform und den Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes.

Die Vollzugsaufgaben bleiben bei den Ländern und den zuständigen Behörden.

Nahezu alle flächen- und ressourcenbeanspruchenden Planungen öffentlicher und privater Träger werden durch die Belange des Naturschutzes im-mer stärker beeinflusst.

Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen des neuen Naturschutzrechtes vorgestellt und die Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis anhand von Beispielen mit Ihnen diskutiert.



Veranstaltungsort:

Maxim-Gorki-Str. 13

39108 Magdeburg

Veranstaltungszeiten:

9 bis 17 Uhr

Dieser Termin wurde vorgeschlagen von:

Dagmar Heyer

Institut für Wirtschaft und Umwelt

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