07.07.2010

Anforderungen an den Explosionsschutz nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung

07.07.2010 - Quelle/Text: Umweltinstitut Offenbach GmbH

Offenbach am Main - Eintägiger Fachlehrgang in Offenbach am Main. Mit TRBS 2152 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre“ ! (neu verabschiedet)

In vielen Unternehmen sind brennbare Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube im Einsatz. Störungen oder Unfälle können die Existenz des Unternehmens bedrohen.

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In der Eigenverantwortung und damit auch in der Haftung des Unternehmens liegt es, für die Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, ein umfangreiches Schutzkonzept zu erstellen.

Zwingend dafür ist das Explosionsschutzdokument (§ 6 BetrSichV).
Dieses muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt sein bzw. bei Veränderungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes überarbeitet werden.

In dem Fachlehrgang lernen Sie:

Welche Anforderungen die Betriebssicherheitsverordnung an den betrieblichen Explosionsschutz stellt

Wie Gefährdungen zu analysieren sind

Wie ein praxisbezogenes Schutzkonzept aussieht

Und besonders: Wie ein Explosionsschutzdokument erstellt und aktualisiert wird.

Eingestellt von: Herbert Pfaff-Schley

http://www.umweltschutz-news.de/136artikel1056.html