In vielen Unternehmen sind brennbare Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube im Einsatz. Störungen oder Unfälle können die Existenz des Unternehmens bedrohen.
In der Eigenverantwortung und damit auch in der Haftung des Unternehmens liegt es, für die Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, ein umfangreiches Schutzkonzept zu erstellen.
Zwingend dafür ist das Explosionsschutzdokument (§ 6 BetrSichV).
Dieses muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt sein bzw. bei Veränderungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes überarbeitet werden.
In dem Fachlehrgang lernen Sie:
Welche Anforderungen die Betriebssicherheitsverordnung an den betrieblichen Explosionsschutz stellt
Wie Gefährdungen zu analysieren sind
Wie ein praxisbezogenes Schutzkonzept aussieht
Und besonders: Wie ein Explosionsschutzdokument erstellt und aktualisiert wird. |