17.06.2010

Das künftige elektronische Nachweisverfahren in der Abfallentsorgung

17.06.2010 - Quelle/Text: Umweltinstitut Offenbach GmbH

Offenbach am Main - Eintägiger Workshop zu Aufgaben, Verpflichtungen und Kosten, die durch die Einführung des elektronischen (Regel-) Nachweisverfahrens auf die Entsorgungskette zukommen

Wie kann der neue Regelnachweis umgesetzt werden? Welche Pflichten kommen auf die Abfallerzeuger und Abfallentsorger zu?

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Programm und Anmeldung

Nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz soll die Entsorgung gefährlicher Abfälle in Zukunft obligatorisch in elektronischer Form nachgewiesen werden.

Der Zeitplan des BMU sieht vor, dass die Novelle im August 2006 in Kraft treten soll. Für das elektronische Nachweisverfahren als Regelverfahren gilt eine 42-monatige Übergangsfrist, so dass ab Mitte 2009 das elektronische Verfahren das ausschließliche Verfahren sein wird.

Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema ist schon jetzt notwendig, da die Umsetzung des elektronischen Nachweisverfahrens Investitionen und Veränderungen der betrieblichen Abläufe erfordert.

Durch den Besuch unserer Schulung können Sie sich rechtzeitig vorbereiten.

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