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Jeder Industrie- und Gewerbebetrieb, der sein Abwasser entweder direkt in ein Gewässer oder aber in die öffentliche Kanalisation einleitet – dieses als sog. “Indirekteinleiter” den abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen “überlässt” – sieht sich mit einer ganzen Reihe von umfangreichen rechtlichen Vorgaben wie fachtechnischen Vorschriften konfrontiert.
Behörden der Bundesländer (Untere Wasserbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, Obere Wasserbehörden bei den Regierungspräsidien und Oberste Wasserbehörden bei den Umweltministerien) setzen die Rahmen-Gesetzgebung des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung) durch ihre jeweiligen, spezifischen landesrechtlichen Regelungen (Landeswassergesetz, Genehmigungs- und Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht, Indirekteinleiterverordnung, Abwasser-Eigenkontrollverordnung) um.
Parallel gelten noch die Vorgaben des jeweiligen lokalen Entwässerungsrechts (Abwasser- bzw. Entwässerungssatzungen), die von kommunalen Dienststellen (Tiefbau- bzw. Entwässerungsämter, Abwasserverbände, Umweltämter mit ihren Abteilungen “Abwasserüberwachung”) vollzogen werden.
Die vielfältigsten Seminare und Fortbildungsveranstaltungen des Umweltinstituts Offenbach haben gezeigt, dass in dem Bereich diverser Abwasservorschriften und -regelungen ein größerer Informationsbedarf besteht, der nun durch dieses eigenständige eintägige Intensivseminar gedeckt wird. |