Verschärfung der Eigenverantwortung des Geschäftsführers!
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden. Hierfür kann vom Unternehmen eine fachkundige Person als Gefahrstoffbeauftragter ernannt werden.
Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen.
Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Welche Aufgaben kann der Gefahrstoffbeaufragte übernehmen?
Wie kann er seine Arbeit organisieren?
Was schreibt des Gefahrstoffrecht vor?
Und ganz wichtig: Wie erfolgt die praktische Umsetzung? (“Wie geht es?“)
Diese Fragen beantwortet der vorliegende dreitägige Fachkundelehrgang.
weitere Termine: 20.-23.10.2008, 15.-17.12.2008
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