Arbeiten an Asbest nur mit Sachkundenachweis erlaubt!
Für den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sowie bei (Zwischen-) Lagerung und Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Nach der TRGS 519 ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser Nachweis bestätigt, dass die Kenntnisse über einschlägigen Vorschriften und Bearbeitungs-verfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erbracht werden.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, wird der Sachkundenachweis durch einen 2-tägigen Lehrgang gem. Anlage 4 der TRGS 519 erworben. Asbestzementprodukte sind z.B. Dämmungen Isolierungen Dachdeckungen Fassadenverkleidungen Kursübersicht: Asbestzementprodukte - Eigenschaften und Gesundheitsgefahren Verwendung von Asbest Maßnahmen zur Sicherheit Arbeitsgeräte Personelle Anforderungen Abbrucharbeiten Instandhaltungsarbeiten Entsorgung |