12.07.2010

Aktuelle Rechtsfragen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

12.07.2010 - Quelle/Text: Sonstiges/Eigenes Material

Magdeburg - - Wie weiter nach der EEG-Novelle 2010? -

Nachdem sich der Bundestag am 6. Mai 2010 über die künftige Photovoltaik-Förderung in Deutschland verständigt hat, bestehen mit Wirkung vom 1. Juli 2010 neue Rahmenbedingungen für Solarstrom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Flächenkriterien des § 32 Abs. 2, 3 EEG werden neu justiert (Erweiterung der Konversionsflächen). Allerdings werden Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen künftig nicht mehr ge-fördert. Grundsätzlich gilt für nach dem 30 Juni 2010 in Betrieb genommene Anlagen auch eine ein-malige Sonderabsenkung der Vergütung.

Wie sich der bislang äußerst dynamische deutsche Photovoltaik-Markt unter den veränderten Rahmenbedingungen entwickeln wird, ist ungewiss. Können Konversi-onsflächen, Fachplanungsflächen oder bestehende über-plante Gewerbe- oder Industriegebiete in steigendem Maße zur Realisierung von Freiflächenanlagen herangezoge-nen werden? Mit Blick auf die Übergangsregelung im EEG 2010 stellt sich die Frage, welche rechtlichen Optionen es gibt, die derzeit in Planung oder im Verfahren befindlichen Freiflächenanlagen noch rechtzeitig zur Genehmigung zu führen.

Das Seminar gibt einen Überblick über die neue EEG-Förderung für Solaranlagen, zeigt Strategien zur Be-schleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren auf und klärt die schon jetzt erkennbaren Streitfragen der neuen EEG-Förderkulisse im Dialog mit den Teilnehmern.

Das Seminar ist interessant für Sie als Projektentwickler, Vorhabenträger, Mitarbeiter von Kommunen und Ge-nehmigungsbehörden und alle anderen Akteure, die mit der Planung, Genehmigung, Realisierung und Finanzierung von PV-Freiflächenanlagen befasst sind.



Veranstaltungsort:

Maxim-Gorki-Str. 13

39108 Magdeburg

Veranstaltungszeiten:

09.30 bis 16.45 Uhr

Dieser Termin wurde vorgeschlagen von:

Dagmar Heyer

Institut für Wirtschaft und Umwelt

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