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Bereits seit Inkrafttreten des KrW-/AbfG ist Gegenstand ständiger Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsor-gungsträger überlassen werden müssen. Hierbei ging es zunächst um die Erschließung möglichst kostengünstiger Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen. Damit einher ging die Problematik der Entsorgungssicherheit, insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Frage der Planungssicherheit und Anlagenauslastung. Mangels fehlender Konkretisierung durch die Normgeber erfolgte die Ausges-taltung des Abfallrechtes durch die Rechtsprechung.
Auch durch die GewAbfV ist eine Klärung nicht eingetreten. Weiterhin erfolgt die Ausgestaltung der Abfallentsorgung entscheidend maßgeblich durch die Rechtspre-chung, insbesondere hinsichtlich der Überlassungspflicht. Hervorzuheben ist die Rechtsprechung zu den Beweis- bzw. Darlegungspflichten der Abfallerzeuger und -besitzer. Seit dem 01.06.2005 hat sich die Situation gravierend verändert: Da nun auch Abfälle zur Beseitigung nicht mehr unbehandelt deponiert werden dürfen, ist quasi über Nacht der Entsorgungsmarkt völlig neu \"ge-mischt\" worden. Bis dahin bestehende Entsorgungswege sind teilweise entfallen, die Entsorgungskosten, auch auf dem \"freien Markt\", sind erheblich gestiegen, weil ausreichende Vorbehandlungskapazitäten -teilweise- noch fehlen.
Im Workshop werden Fragen zur Überlassungspflicht und zum Anschluss- und Benutzungszwang unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert.
Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein.
Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern im Vorfeld des Workshops ausdrücklich erwünscht. Anfragen per Fax oder Mail unter heyer@iwu-ev.de
Veranstaltungsort:
Maxim-Gorki-Str. 30
39108 Magdeburg
Veranstaltungszeiten:
9 bis 17 Uhr
Dieser Termin wurde vorgeschlagen von:
Dagmar Heyer
Institut für Wirtschaft und Umwelt |