08.09.2010-09.09.2010

Gefahrgutnotfallmanagement

08.09.2010 - Quelle/Text: Sonstiges/Eigenes Material

Hat sich bei der Beförderung ein schwerer Unfall oder Zwischenfall (auch ohne terroristischen Hintergrund) ereignet, so hat der Beförderer sicherzustellen, dass der zuständigen Behörde ein Bericht vorgelegt wird. Diese Verpflichtung ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung und im ADR eindeutig festgehalten.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wird auf die Hintergründe explizit eingegangen. Die Inhalte und der Aufbau von Sicherungsplänen werden vorgestellt und die Verantwortlichkeiten besprochen. Die Teilnehmer erhalten Hinweise zur praktischen Umsetzung für ihren Betrieb und lernen, wie sie im Notfall Maßnahmen ergreifen. Außerdem wird den Teilnehmern das nötige Werkzeug zur Erstellung eines solchen Unfallberichts an die Hand gegeben.

Veranstaltungsort:

Hilton Hotel Dortmund

Dieser Termin wurde vorgeschlagen von:

Carolin Stütz

concada GmbH, Bonn

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