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Es stellt ein bedeutendes Anliegen der Städte und Ge-meinden dar, die Einzelhandelsnutzungen in ihren Gebie-ten entsprechend ihrer Ordnungsvorstellung baupla-nungsrechtlich zu steuern. Ohne eine solche Steuerung würden Discounter wie Lidl und Aldi überall, auch an nicht integrierten Standorten, „wie Pilze aus dem Boden schießen“ und die Entstehung oder Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche erheblich in der Gemeinde erheblich gefährden.
Der Gesetzgeber hat bereits mit der BauGB-Novelle von 2004 im Innenbereich durch die Schaffung des § 34 III BauGB einen ersten – wenn auch nicht sehr durchsetzungsstarken – Schritt getan. Wesentlich komfortabler ist hingegen die Einfügung des § 9 IIa BauGB (BauGB 2007), wodurch es nunmehr möglich ist, durch einfachen B-Plan ohne Baugebietsausweisung und ohne Nachweis konkreter Beeinträchtigungen, auf der Pla-nungsebene, bestimmte Einzelhandelsbetriebe auszu-schließen. Grundlage dafür sollte jedoch regelmäßig ein Zentren- und Einzelhandelskonzept sein. Daneben besteht freilich auch nach wie vor die Möglichkeit, im Zuge eines qualifizierten B-Planes eine entsprechende Steuerung über die Anwendung des § 1 BauNVO (insbesondere § 1 V, IX BauNVO) vorzunehmen.
Im Rahmen dieses Seminars wird mit den Teilnehmern im Einzelnen besprochen, wie – rechtssicher mit diesen neuen Steuerungsmöglichkeiten umzugehen ist.
Das Seminar wendet sich an Sie, als Mitarbeiter von Planungsämtern, Genehmigungsbehörden oder Planungsbüros.
Veranstaltungsort:
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Veranstaltungszeiten:
9 bis 17 Uhr
Dieser Termin wurde vorgeschlagen von:
Dagmar Heyer
IWU e. V. |