Kürzung der Vergütung um bis zu 45 Prozent
Wie das Handelsblatt heute, Donnerstag, berichtet, betrifft die mit der Novelle einhergehende Kürzung auch bestehende große Biogasanlagen, und zwar auch dann, wenn es sich hierbei um aus einzelnen kleineren Einheiten zusammengelegte Großanlagen handelt. Aus Sichtweise des Bundesumweltministeriums entspricht dies einem Umgehungstatbestand. Biogasanlagen-Betreiber, die zum Beispiel ihr Großprojekt in mehrere Module aufteilen, um für jede einzelne Einheit höhere Vergütungen zu kassieren, handeln rechtsmissbräuchlich, so das Ministerium. Mit der EEG-Novelle werden Anlagenparks daher wie eine große Einheit betrachtet und sind daher mit einer Kürzung der Vergütungen um bis zu 45 Prozent konfrontiert. "Hier zeigt sich, wie gravierend sich der gelöste Bestandsschutz auswirkt. Da das Bundesverfassungsgericht dies bestätigt hat, muss man wohl oder übel damit leben", so Hauthal. Auslastung der Anlagen wird zurück gefahren um höhere Abgaben zu erzielen
Wegen der geänderten Gesetzeslage werden einstige Prestigeprojekte nun zu Problemfällen. Prominent ist der größte Biogasanlagenpark in Penkun in Mecklenburg-Vorpommern. Der Betreiber hat die 20-Megawatt-Anlage schon auf fünf Megawatt heruntergefahren, um höhere Vergütungen zu erzielen. Inzwischen reichen die Einnahmen nur noch aus, um die variablen Kosten zu decken. Kein Ende des Biogas-Booms erwartet
Den Biogas-Boom sieht Olaf Brandes vom Anlagenbauer EnviTec Biogas aber nicht gefährdet: "Es gibt viele Ausschreibungen und eine große Nachfrage. Das EEG sehen wir daher als positive Chance." |