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Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikati-onstechniken im Nachweisverfahren frei gemacht. Die in diesem Zusammenhang stehende novellierte Nachweisverordnung ist am 01.02.2007 in Kraft getreten. Die Än-derungen bewirken einerseits Vereinfachungen, legen an-dererseits jedoch auch zusätzliche Anforderungen an die an der Abfallentsorgung Beteiligten fest.
Die im Nachweisverfahren noch verwendeten "Durchschreibesätze" behindern zunehmend den Einsatz der Datenverarbeitung und produzieren einen nicht mehr zu rechtfertigenden Mehraufwand. Das mehrfache Erfassen gleicher Daten bei den verschiedenen am Entsorgungsvorgang Beteiligten ist nicht mehr zeitgemäß. Auch vor der Pflichteinführung der elektronischen Form ist ein voll-ständiger Verzicht von Nachweis- und BGS-Papierbelegen möglich. Wie die papierfreie Nachweisführung in Brandenburg/Berlin schon heute aussieht, wird Ihnen praktisch vorgeführt.
Die Teilnehmer sollen durch dieses Seminar die Änderungen in der Nachweis- und Registerführung nachvollziehen und damit in die Lage versetzt werden, anstehende Ent-scheidungen zu steuern und Lösungen bei sich ergebenden Umsetzungsproblemen zu finden. Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der geänderten Regelungen an die Hand gegeben.
Veranstaltungsort: Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Veranstaltungszeiten: 8 bis 17 Uhr
Dieser Termin wurde vorgeschlagen von: Dagmar Heyer IWU e. V. |