01.12.2009-04.12.2009

Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte

01.12.2009 - Quelle/Text: Sonstiges/Eigenes Material

Dortmund - Staatlich anerkannter Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV ZUM ERHALT IHRER FACHKUNDE! (ALLE 2 JAHRE) GESETZLICH GEFORDERT

ZUM ERHALT IHRER FACHKUNDE! (ALLE 2 JAHRE) GESETZLICH GEFORDERT



In einigen Unternehmen liegen die Funktionen des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person.

Diese umfassende Verantwortung verlangt ein stets aktualisiertes Fachwissen. Mehrfachbeauftragte müssen beispielsweise im gesamten Umweltrecht auf dem Laufenden sein.

Gleichzeitig gibt es auch viele Schnittstellen zwischen den einzelnen Bereichen. Die kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte trägt dem Rechnung. Sie erhalten eine Fortbildung, bei der Wiederholungen zugunsten von mehr Effizienz möglichst vermieden werden.



Voraussetzungen:

Die Teilnehmer müssen neben dem allgemeinen Teil mindestens zwei weitere Bausteine belegen.



Inhalte:

1. Tag Allgemeiner Teil = Umweltrecht + Beauftragtenrecht

2. Tag Fortbildung für Immissionschutz- und Störfallbeauftragte

3. Tag Fortbildung für Abfallbeauftragte

4. Tag Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte



Themenschwerpunkte



Erster Veranstaltungstag: allgemeiner Teil

• Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht

• Rechte, Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten



Zweiter Veranstaltungstag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte



Was muss ich als Immissionsschutz-/Störfallbeauftragter über Umweltrecht wissen?

• Betreiberverantwortung, Delegation, Aufbau-, Ablauforganisation

• Grundsätze der strafrechtlichen Verantwortlichkeit

• Was tun, wenn Polizei und Staatssanwaltschaft kommen?

Rechtsänderungen mit Relevanz für Umweltbeauftragte

• Optimales Regelwerksmanagement, wie und warum

• Aktuelle Rechtsentwicklungen

• Neues im Störfallrecht

• Die TA Luft - was hat sich geändert bei der Messung und Bewertung

von Emissionen und Immissionen?

• Emissionsgrenzwerte und ihre Überwachung

• Neue EU Richtlinien zur Luftreinhaltung

• Einführung der EU Grenzwerte als Immissionsgrenzwerte

• Auswirkungen auf Industrieanlagen



Dritter Veranstaltungstag: Fortbildung für Abfallbeauftragte



Die neue EG Abfallrahmenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht



Besondere Aspekte des Abfallrechts

• Abgrenzung: Abfallbegriff, Vermeidung, Verwertung, Beseitigung

• Entsorgungs-, Überlassungs-, Andienungspflichten

• Verhältnis Abfallrecht zum Immissionsschutzrecht

• Elektronisches Nachweisverfahren



Novellierte bzw. zur Novelle anstehende bundesdeutsche Verordnungen

• Batteriegesetz

• Klärschlammgesetz

• Verpackungsverordnung

• Bioabfallverordnung



Die EG Abfallverbringungsverordnung



Der Abfallbeauftragte in der betrieblichen Praxis



Vierter Veranstaltungstag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte

• Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Betrieb

• Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen

• Baumusterprüfung, Europäische Bauproduktrichtlinie

• Richtlinie für L

Veranstaltungsort:

Hilton Hotel Dortmund

44319 Dortmund

Dieser Termin wurde vorgeschlagen von:

Carolin Stütz

concada GmbH, Consulting & Akademie

© Umweltschutz-NEWS.de - Eine Seite des UmweltschutzWeb.de-Netzwerks

startseite