31.03.2009

Freizeitlärm, Sportan-lagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen und Immissionen durch spielende Kinder

31.03.2009 - Quelle/Text: Sonstiges/Eigenes Material

Magdeburg - Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs- Umwelt- und Bauämtern bzw. im Ord-nungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.

Gerade in dicht besiedelten Gebieten aber auch im Außenbereich ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an dem Raum durch Festsetzungen im Be-bauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbe-stimmungen oder nachträgliche Auflagen Rechnung zu tragen. Je nach dem, mit welchen konkreten Vor-haben man es tun hat (z. B. Sportanlagen, Kindergärten, Gaststätten, Rasenmäherlärm) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien unterschiedliche Maß-gaben vor. So sind in Deutschland mit der 18. BImSchV beispielsweise Sportanlagen gegenüber ge-werblichen Anlagen privilegiert. Aber auch spielende Kinder haben eine besondere Stellung.

In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorge-stellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.



Veranstaltungsort:

Maxim-Gorki-Str. 13

39108 Magdeburg

Veranstaltungszeiten:

9 bis 17 Uhr

Dieser Termin wurde vorgeschlagen von:

Dagmar Heyer

IWU e. V.

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