31.03.2009
Freizeitlärm, Sportan-lagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen und Immissionen durch spielende Kinder
31.03.2009 - Quelle/Text: Sonstiges/Eigenes Material
Magdeburg - Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs- Umwelt- und Bauämtern bzw. im Ord-nungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.
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Gerade in dicht besiedelten Gebieten aber auch im Außenbereich ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an dem Raum durch Festsetzungen im Be-bauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbe-stimmungen oder nachträgliche Auflagen Rechnung zu tragen. Je nach dem, mit welchen konkreten Vor-haben man es tun hat (z. B. Sportanlagen, Kindergärten, Gaststätten, Rasenmäherlärm) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien unterschiedliche Maß-gaben vor. So sind in Deutschland mit der 18. BImSchV beispielsweise Sportanlagen gegenüber ge-werblichen Anlagen privilegiert. Aber auch spielende Kinder haben eine besondere Stellung.
In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorge-stellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.
Veranstaltungsort:
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Veranstaltungszeiten:
9 bis 17 Uhr
Dieser Termin wurde vorgeschlagen von:
Dagmar Heyer
IWU e. V. |