Bundesverwaltungsgericht fordert verbindliche Regelungen zum Schächten

24.11.2006 - Quelle/Text: Bundesverband Menschen für Tierrechte

Wie der Bundesverband Menschen für Tierrechte mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden, dass das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes nicht automatisch eine tierfreundlichere Auslegung bestehender Gesetze verlange. Der Verband fordert nun von der Bundesregierung eine zügige Verbesserung des Tierschutzgesetzes.

Hessen wollte muslimischem Schlachter das Schächten verbieten

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht widersprach damit dem Land Hessen, das einem muslimischen Schlachter die nach dem Tierschutzgesetz notwendige Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen verweigert hatte und bestätigte die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel.

Verwaltungsgerichthof: Verbot des Schächtens ohne Änderung des Tierschutzgesetztes nicht möglich

Dieser sah keine Möglichkeit, ohne vorherige Änderung des Tierschutzgesetzes, Muslimen das Schächten zu verbieten. Gegen dieses Urteil war das Land Hessen in Revision gegangen, mit der Begründung,
das Staatsziel Tierschutz wirke sich direkt zu Gunsten der Tiere auf bestehende Gesetze aus, auch ohne dass diese entsprechend geändert werden müssten. Deshalb sei nach hessischer Auffassung Muslimen das Schächten nicht erlaubt.

Schächten: Tod durch Ausbluten

Dem widersprach jetzt das Bundesverwaltungsgericht: Ohne Änderung des Tierschutzgesetzes könne Muslimen das Schächten nicht verboten werden. Beim Schächten werden die Tiere bei vollem Bewusstsein gewaltsam fixiert, anschließend wird der Hals mit einem Messer durchschnitten. Der Tod tritt durch Ausbluten ein.

Tierschützer: Bundesregierung muss nun Konsequenzen ziehen und Tierschutzgesetz verbessern

Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte ist über das Leipziger Urteil enttäuscht. Er fordert von der Bundesregierung, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. "Jetzt müssen Bund und Ländertätig werden und das Tierschutzgesetz so verbessern, damit der Staatszielbestimmung Tierschutz Rechnung getragen wird", so Simons.

Hessen brachte bereits 2005 Gesetz ein

Hessen hatte bereits 2005 ein Gesetz zur Regelung des Schächtens in den Bundesrat eingebracht. Dieses sei aber von den Bundesländern auf Eis gelegt worden. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich jetzt für eine zügige Verabschiedung des Hessenentwurfs
ein.

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heener01, 24.03.2007 01:32:17
Ich frage mich, wozu wir überhaupt ein Tierschutzgesetz haben, wenn sich einige unserer "Mitbürger" nicht daran halten müssen! Jeder andere würde hart bestraft, wenn er ein Tier quält- zu Recht!! Kein Landwirt oder Metzger könnte so etwas fertigbringen!
Dieter, 25.03.2007 15:54:45
Erwiesen ist, dass die Tiere beim betäubungslosen Schächten einen entsetzlichen Todeskampf durchleiden, bloße Ansicht ist es, dass sie vorher nicht betäubt werden dürften. Leider werten unsere Gesetzgeber (Seehofer&Co) Ansichten höher als Fakten, weil sie vor der „political correctness“ kriechen, die so oft importierter Kulturlosigkeit einen höheren Rang beimisst als ethischen Erfordernissen.
Dieter, 25.03.2007 16:02:04
Kommentar zum Artikel von: heener01, 24.03.2007 01:32:17
Ich stimme heener01 völlig zu!
Leider hat sich bloß bei manchen deutschen Metzgern rücksichtsloses Geschäftsinteresse durchgesetzt, weswegen auch sie die Genehmigung zum betäubungslosen Schächten beantragt haben! Hoffentlich erhalten sie die Quittung von den deutschen Kunden, für die Tierschutz kein Fremdwort ist.
ulrich, 26.03.2007 19:17:37
heener + dieter ist nur beizupflichten !

Servilität und eigene Ängstlichkeit als “Toleranz” preisend, kapitulieren in diesem Lande entscheidungstragende Ureinwohner in vorauseilendem Gehorsam immer mehr vor einem mittlerweile auch hier herrschenden islamistischen Gesinnungsterror.
Betäubungsloses anachronistisches Schächten - eine dem Tierschutzgesetz absolut konträr entgegenstehende Tötungsart - leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung abgeschotteter Parallelgesellschaften, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger und ist weder mit "zwingenden" Religionsvorschriften belegbar, noch mit der in Europa geltenden Verfassungsethik zu subsumieren. “Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht” ! (Marie von Ebner-Eschenbach)
Befürworter des grauenhaften betäubungslosen Schächtens dokumentieren mit ihrem Verhalten zudem eine krasse Abwertung von Koran und Thora - die eben nachweislich keine Betäubungsverbote enthalten. Es ist der untaugliche Versuch diese herausragenden Heiligen Schriften subjektiven, ideologisch gefärbten Glaubenswunschvorstellungen unterzuordnen, um so sektiererisch die Religion auf eine Frage des Betäubens oder Nichtbetäubens von Tieren zu reduzieren und gezielt politisch motivierte Omnipotenz zu demonstrieren - sowie oftmals “ganz nebenbei” Geschäftsergebnisse monetär zu optimieren.
Ulrich / 26.03.2007

Laura, 04.04.2007 19:15:20
Jedem Satz von Ulrich ist zuzustimmen!
Schächten ohne Betäubung gehört zu den grausamsten Tötungsarten und jeder, der darüber urteilen will oder muß, sollte sich einen Schächtvorgang persönlich oder per Video ansehen.
Nicht das Schächten an sich steht in der Kritik - nur das anachronistische betäubungslose Schächten von Tieren! Anachronistisch deshalb, weil Fakt ist, daß in den vorliegenden Religionsschriften nirgends auch nur ein Hauch eines Betäubungsverbotes zu finden ist - logisch, denn zur Zeit der Schriftlegung von Thora und Koran war Elektro-Betäubung nicht existent! Im übrigen gibt es inzwischen viele Juden und Moslems, die durchaus eine Betäubung vor dem Schächten zulassen und auch befürworten!
Aus diesen Gründen ist es absolut nicht nachvollziehbar, wie ein deutsches Gericht ein Urteil fällen kann, das unser bestehendes Tierschutzgesetz aushebelt und damit den Schlachttieren weiterhin unnötige Qualen und Todeskämpfe bereitet!

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