Hessen wollte muslimischem Schlachter das Schächten verbieten
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
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Das höchste deutsche Verwaltungsgericht widersprach damit dem Land Hessen, das einem muslimischen Schlachter die nach dem Tierschutzgesetz notwendige Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen verweigert hatte und bestätigte die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel. Verwaltungsgerichthof: Verbot des Schächtens ohne Änderung des Tierschutzgesetztes nicht möglich Dieser sah keine Möglichkeit, ohne vorherige Änderung des Tierschutzgesetzes, Muslimen das Schächten zu verbieten. Gegen dieses Urteil war das Land Hessen in Revision gegangen, mit der Begründung, das Staatsziel Tierschutz wirke sich direkt zu Gunsten der Tiere auf bestehende Gesetze aus, auch ohne dass diese entsprechend geändert werden müssten. Deshalb sei nach hessischer Auffassung Muslimen das Schächten nicht erlaubt. Schächten: Tod durch Ausbluten
Dem widersprach jetzt das Bundesverwaltungsgericht: Ohne Änderung des Tierschutzgesetzes könne Muslimen das Schächten nicht verboten werden. Beim Schächten werden die Tiere bei vollem Bewusstsein gewaltsam fixiert, anschließend wird der Hals mit einem Messer durchschnitten. Der Tod tritt durch Ausbluten ein. Tierschützer: Bundesregierung muss nun Konsequenzen ziehen und Tierschutzgesetz verbessern
Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte ist über das Leipziger Urteil enttäuscht. Er fordert von der Bundesregierung, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. "Jetzt müssen Bund und Ländertätig werden und das Tierschutzgesetz so verbessern, damit der Staatszielbestimmung Tierschutz Rechnung getragen wird", so Simons. Hessen brachte bereits 2005 Gesetz ein Hessen hatte bereits 2005 ein Gesetz zur Regelung des Schächtens in den Bundesrat eingebracht. Dieses sei aber von den Bundesländern auf Eis gelegt worden. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich jetzt für eine zügige Verabschiedung des Hessenentwurfs ein.
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