27.09.2010-28.09.2010

Gentechnik: Sicherheit bei Arbeiten in gentechnischen Anlagen

27.09.2010 - Quelle/Text: Umweltinstitut Offenbach GmbH

Offenbach am Main - Bundesweit staatlich anerkannte 2-tägige Ausbildung zum Projektleiter und Beauftragten für die Biologische Sicherheit gem. § 15 Abs. 4 GenTSV

Sollen Sie als Projektleiter oder Beauftragter für die Biologische Sicherheit bestellt werden? Wissen Sie, welche Aufgaben und Verpflichtungen Sie zu erfüllen haben?

Weiter Infos / Anmeldung::
Programm und Anmeldung
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Um gentechnische Anlagen errichten und betreiben zu können, muss nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) ein Projektleiter sowie ein oder mehrere Beauftragte(r) für die Biologische Sicherheit bestellt werden. Diese Aufgabe kann nur von Personen ausgeübt werden, welche die erforderliche Sachkunde besitzen.

Für die Erlangung dieser Sachkunde ist erforderlich:

Abschluss eines Hochschulstudiums (Naturwissenschaft, (Tier) Medizin)


dreijährige Tätigkeit im Bereich der Gentechnik

Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 Abs. 4 der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).

Eingestellt von: Herbert Pfaff-Schley

http://www.umweltschutz-news.de/123artikel1011.html