Sollen Sie als Projektleiter oder Beauftragter für die Biologische Sicherheit bestellt werden? Wissen Sie, welche Aufgaben und Verpflichtungen Sie zu erfüllen haben?
Um gentechnische Anlagen errichten und betreiben zu können, muss nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) ein Projektleiter sowie ein oder mehrere Beauftragte(r) für die Biologische Sicherheit bestellt werden. Diese Aufgabe kann nur von Personen ausgeübt werden, welche die erforderliche Sachkunde besitzen.
Für die Erlangung dieser Sachkunde ist erforderlich:
Abschluss eines Hochschulstudiums (Naturwissenschaft, (Tier) Medizin)
dreijährige Tätigkeit im Bereich der Gentechnik
Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 Abs. 4 der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).
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